Ideologie

Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus bildeten zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie.

  • Damit auch verbunden die Idee der Volkgsgemeinschaft
    • Die Volksgemeinschaft definierte sich über die arische Rasse, Juden und Slawen wurden davon ab- bzw. ausgegrenzt.

Die Vision der Volksgemeinschaft war verbunden mit einem gewalttätigen Rassismus und Antisemitismus. Die Bildung der Volksgemeinschaft erforderte aus NS-Perspektive die Ausschaltung von Partikularinteressen. Dazu zählten die in Gewerkschaften und Arbeiterparteien organisierten Bevölkerungsteile und die sogenannte jüdische Rasse.

Einerseits war sie (die Ideologie) stramm antikommunistisch bzw. mit Blick auf die Ereignisse in der Sowjetunion antibolschewistisch, dies sprach insbesondere Adel, Militärs und Bürgertum an, aber auch Katholiken und Protestanten Andererseits enthielten die NSDAP-Parteiprogramme sozialistische und antikapitalistische Positionen, das sprach wiederum Arbeiter an. Die Idee der Volksgemeinschaft präsentierte sich als eine Gemeinschaft der Interessengleichheit, insbesondere zwischen Arbeitern und Unternehmen. Nicht zuletzt deshalb erschien die NS-Propaganda wie ein Chamäleon. Hitlers Weltanschauung orientierte sich zudem am Sozialdarwinismus mit der Vorstellung des Lebens als Überlebenskampf, verbunden mit dem Recht des Stärkeren. Dazu gab es auch atheistische Elemente. Eine wichtige Rolle spielte der Militarismus, der im Kaiserreich die Gesellschaft geprägt hatte. Uniform, Befehl und Gehorsam waren fest mit dem NS-System verbunden. Dazu kam das auf dem Militarismus aufbauende Führerprinzip des Nationalsozialismus, das gegenüber Adolf Hitler bedingungslosen Gehorsam verlangte.

Jugend im Nationalsozialismus

  • Die Hitlerjugend war eine staatlich erzwungene Jugendorganisation im Nationalsozialismus
    • Diese diente der vormilitärischen Erziehung und Belehrung der Ideologie
  • Anfangs war Hitler von der Jugend nicht überzeugt
  • Bevor der Beitritt zur Hitlerjugend erzwungen wurde, gab es auch andere Jugendorganisation (bspw. Kommunistische/Religiöse)
  • Jungen und Mädchen wurden aufgeteilt
    • Jungen: Hitlerjugend
    • Mädchen: Bund Deutscher Mädel
  • Hitlerjugend bot der Arbeiterklasse und weniger wohlhabenden Familien eine Möglichkeit, ihren Kindern dennoch etwas bieten zu können durch die vielen Angebote

Systematische Verfolgung

  • Erfolgte anfangs gegen politische Gegner (SPD, Kommunistische Politiker etc.)
  • politische Polizei -> rassistische Polizei
  • Kurz darauf richtete sich die Gewalt und Verfolgung auch gegen “Gemeinschaftsfremde” und “Asoziale”

„Die Polizei hat das deutsche Volk als organisches Gesamtwesen, seine Lebenskraft und seine Einrichtungen gegen Zerstörungen und Zersetzung zu sichern. Die Befugnisse einer Polizei, der diese Aufgaben gestellt sind, können nicht einschränkend ausgelegt werden.“

Heinrich Himmler, 1937 (Chef der gesamten deutschen Polizei)

Das Zitat legitimiert polizeiliches Handeln ohne rechtliche Bindung, da Zweck und Grenzen nicht normativ festgelegt sind. Die Polizei erhält damit einen Blankoscheck, Maßnahmen allein aus ideologischer Zweckmäßigkeit abzuleiten.

Zur selben Zeit ließ Himmler die Schutzhaftlager auflösen und weitere Konzentrationslager errichten.

Asoziale

Ein Sammelbegriff für alle, die der Volksgemeinschaft schaden könnten, damals ein anderer Begriff als heute.

  • Wohnungslose und Bettler
  • Langzeitarbeitslose
  • „Arbeitsscheue“ (wer Arbeit ablehnte oder als zu wenig leistungsfähig galt)
  • Prostituierte
  • Alkoholkranke
  • Menschen, die mehrfach kleinere Straftaten begangen hatten
  • Sinti und Roma (oft zusätzlich rassistisch verfolgt)
  • Frauen, die als „sexuell unangepasst“ galten
  • Homosexuelle
  • Menschen, die nicht dem bürgerlich-disziplinierten Ideal entsprachen

Das Entscheidende: Es brauchte keine Straftat.

Der Begriff erfüllte drei Funktionen:

  1. Entmenschlichung „Asoziale“ galten nicht als Teil des Volkes, sondern als biologisch oder moralisch „defekt“.
  2. Flexibles Repressionsinstrument Weil „asozial“ nicht klar definiert war, konnte fast jeder darunter fallen.
  3. Verschleierung von Gewalt Verfolgung erschien nicht als Unrecht, sondern als „notwendige Ordnungspolitik“.

Zwangssterilisation / Euthanasie

Auch mit der Politik, ein erbbiologisch „gesundes“ Volk herzustellen, zögerte die Hitler-Regierung nicht lange. Wenige Monate nach der Machtübernahme, am 14. Juli 1933, erließ sie das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, mit dem erstmals in Deutschland die Zwangssterilisation aus erbbiologischen Gründen erlaubt wurde, die ausdrücklich auch gegen den Willen der Patienten angewandt werden konnte.

„Wer erbkrank ist“, so lautete der Paragraph 1, „kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.“ Noch nicht einmal ein medizinischer Beweis war vonnöten, sondern allein aufgrund von Erfahrungen oder „großer Wahrscheinlichkeit“ konnte ein Mensch gegen seinen Willen sterilisiert werden. Als Erbkrankheiten nannte das Gesetz explizit „angeborenen Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblichen Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Mißbildung“ und schweren Alkoholismus.

Forderungen nach Einführung erbbiologischer Personalbögen, nach einem Eheverbot für „Asoziale“ bis hin zur Wegsperrung von Epileptikern, psychisch Kranken und Kriminellen aus rassenbiologischen Gründen, wie sie unter anderen selbst der Verfasser des gesundheitspolitischen Programms der SPD, Alfred Grotjahn, vertrat, und Sterilisation „Minderwertiger“ waren bereits in der eugenischen Diskussion der Weimarer Republik gang und gäbe gewesen.